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LG Wuppertal, 11.09.2013 - 6 T 29/13 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Ladung des Schuldners zur Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Remscheid - 13 M 1434/12
- LG Wuppertal, 11.09.2013 - 6 T 29/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 297/03
Umfang der Angaben in der eidesstattlichen Versicherung; Beteiligung des …
Auszug aus LG Wuppertal, 11.09.2013 - 6 T 29/13
Die Nachbesserung eines bereits mit der Versicherung der Richtigkeit an Eides statt errichteten Vermögensverzeichnisses - wie hier das der Schuldnerin vom 18. März 2011 - konnte nach dem bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Recht (§ 807 ZPO a.F.) verlangt werden, wenn es äußerlich erkennbar unvollständig, ungenau oder widersprüchlich war (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1369), es mithin nicht so vollständig ausgefüllt war, wie das nach dem Zweck des § 807 ZPO für die Kenntnis des Gläubigers zum Zugriff auf angegebene Vermögenswerte erforderlich ist (…vgl. Zöller-Stöber, ZPO, 29. Auflage, § 903 Rn 14 und § 807 Rn 19).